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Mit Recht campen – Rechtliches zum Camping in Deutschland

Sie haben vor in Deutschland zu campen und wollen nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dann müssen Sie einiges beachten. Welche Aspekte dazugehören, können Sie im Folgenden lesen.

Mit einem Campingurlaub verbinden die meisten Menschen einen längeren Aufenthalt auf Campingplätzen in der Natur. Camper möchten sich jedoch längst nicht mehr auf diese Art der Ferien beschränken lassen. Viele möchten mit Ihrem Wohnmobil auch Rundreise oder Städtetouren unternehmen. Es stellt sich die Frage, wo das Gefährt zur Übernachtung abgestellt werden darf. Die deutsche Straßenverkehrsordnung besagt, dass auf Straßen, die der öffentlichen Nutzung dienen grundsätzlich nicht gecampt werden darf. Übernachten dürfen Camper auf Parkplätzen und Raststätten, sofern es sich um eine einmalige Übernachtung handelt, die einen Zeitraum von zehn Stunden nicht überschreitet und das Fahrzeug, dass das Wohnmobil zieht an dieses angekuppelt bleibt. Ein längerer Aufenthalt ist jedoch nicht gestattet. Bleibt man länger, riskiert man eine Strafe wegen „wildem Campings“.

Wer sich mit seinem Wohnmobil abseits von offiziellen Campingplätzen aufhält, darf das nur um die sogenannte Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Das bedeutet wiederum auch, dass keine anderweitigen Aktivitäten, neben der Reparatur oder Wartung gestattet sind. Das Mittagessen am Campingtisch vor dem Fahrzeug wäre demnach auch rechtswidrig.

Ein weiteres oft diskutiertes Thema ist das Campen in Waldgebieten. Wer hier übernachtet, muss mit dem Vorwurf rechnen, gegen das Naturschutzgesetz verstoßen zu haben. Es gibt einige wenige Ausnahmen – so in den Bundesländern Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg das Zelten in freier Natur erlaubt, solange kein Naturschutzgebiet betroffen ist. Diese Erlaubnis gilt auch nur für Camper, die nicht motorisiert sind, also weder im Auto noch im Wohnmobil übernachten wollen.

Campingurlauber, die mit ihrem Wohnmobil im Ausland unterwegs sind, sollten sich vor der Campingreise genauestens über die jeweiligen Vorschriften der Länder informieren, die auf der Reiseroute stehen. So ist in Österreich und Italien möglich was in Ländern wie Kroatien, Portugal, Ungarn oder Griechenland streng verboten ist – das Übernachten im Wohnmobil an öffentlichen Straßen. Daher empfehlen Verbände und Automobilclubs gerne generell die Nutzung offiziell ausgewiesener Campingplätze im Ausland. Auch große Städte haben mittlerweile Campingplätze. Wer also eine Städtetour nach Paris plant und den Eiffelturm, die Gemälde im Louvre oder die Champs Elysees besichtigen will, wird ebenso einen Schlafplatz finden wie der Camper an der Ostsee.

Geschrieben von admin am November 2nd, 2009 mit keinen Kommentaren.
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